Abfall Container mieten

Ablauf Container mieten

Sie wollen einen Container für Ihre Abfälle mieten, wissen aber nicht wo und wie bzw. worauf Sie dabei achten müssen? Unser Containerdienst für den Rhein - Neckar - Odenwald Kreis hilft Ihnen gerne weiter. Sie können uns Ihre Anfrage bequem über das nebenstehende Formular zukommen lassen. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen umgehend ein entsprechendes Angebot ausarbeiten und zusenden. Alternativ können Sie uns aber selbstverständlich auch gerne telefonisch kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, nehmen Ihre Anforderungen auf, unterstützen Sie bei der Wahl des richtigen Containers und dessen Größe.

Wenn Ihnen unser Angebot zusagt und Sie den Container bei uns mieten möchten, genügt es den Auftrag kurz per E-Mail (oder auch Fax) zu bestätigen. Zu dem vereinbarten Anliefertermin bringen Ihnen unsere Fahrer den vereinbarten Abfall Container, laden diesen an der gewünschten Stelle ab und holen diesen auch wieder ab. Sollte der Container nicht ausgereicht haben um alle Abfälle zu entsorgen bringen wir Ihnen natürlich unbürokratisch einen weiteren Container vorbei.

Allgemeine Hinweise für das Mieten von Containern

  • Stellgenehmigung & Errichtung einer Halteverbotszone sind kostenpflichtig
  • Der Container muss auf öffentlichem Grund der Verkehrssicherungspflicht unterliegen
  • Auf einem öffentlichen Stellplatz muss der Container durch verkehrsregelnde Beschilderung gesichert werden (Warnbarken und Baustellenlampen
  • Auf Straßen ist eine Absicherung mit Verkehrszeichen Pflicht

Folgende Fragen sollten vor der Container Anmietung geklärt werden:

  • Wann benötigen Sie den Container?
  • Wann sollen wir diesen wieder abholen?
  • Wo benötigen Sie den Container?
  • Wie groß ist der zu erwartende Abfall (m³)?
  • Welche Art an Abfall möchten Sie entsorgen?
  • Wird eine Stellgenehmigung benötigt und wer soll diese beantragen?
  • Wird eine Halteverbotszone benötigt und wer soll diese beantragen?
  • Ist eine geeignete Abstellfläche vorhanden?

Für die Beantwortung dieser Fragen haben wir Ihnen auf dieser Seite einige Informationen aufbereitet. Weiterhin geben wir Ihnen Tipps worauf Sie achten sollen um keine zusätzlichen Kosten zu verursachen. 

Der ideale Stellplatz für Ihren Container

Der Stellplatz für den Container sollte ebenerdig sein, einen festen Untergrund sowie eine gute und breite Zufahrt haben. Da der LKW, der den Container bringt und abholt, deutlich breiter als der Container selbst ist, sollten Sie mindestens eine Zufahrtsbreite von 3,50m vorsehen. In der Länge benötigt der LKW ca. 10m-15m Platz, da er den Container nach hinten ab- und wieder auflädt. Auch die Höhe spielt eine wichtige Rolle. Achten Sie bei der Wahl des Aufstellplatzes auf etwaige Straßenschilder, Beleuchtungsanlagen oder sonstige Hindernisse. Sofern der Container auf einer öffentlichen Fläche abgestellt werden soll, ist es vorteilhaft, wenn Sie den Untergrund gegen etwaige Beschädigungen schützen. Hierfür eignen sich z.B. unterlegte Holzblanken oder Holzbalken. Ferner sollten Sie den Container mit einer Plane abdecken, damit dritte diesen nicht für die eigene Abfallbeseitigung nutzen und unerlaubter Abfall im Container landet. Im Übrigen bieten wir auch Abfall - Container mit abschließbarem Deckel zur Miete.

    Ein geeigneter Aufstellort hat also zusammenfassend folgende Eigenschaften:

    • er ist ebenerdig
    • er hat einen festen Untergrund
    • er hat eine mindestens 3,50m breite Zufahrt
    • er hat eine Länge von 10m - 15m
    • er hat keine Hindernisse in der Höhe
    • ist vor Beschädigungen aufgrund des hohen Gewichts geschützt
    • ermöglicht das Anbringen einer Abdeckplane oder eines abschließbaren Deckels

    Stellgenehmigung für Container

    Für eine Containerstellung auf öffentlichem Grund bzw. Flächen (z.B. Gehwege, Straßen, öffentliche Plätze) muss kundenseitig eine Stellgenehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden. Die Stellgenehmigung ist in der Regel kostenpflichtig. Denken Sie bitte daran den Antrag rechtzeitig zu beantragen und uns die Genehmigung zu mailen, faxen etc. Für die im Bescheid genannte Sicherungsauflagen (Beleuchtung, Absperrung etc) ist der Auftraggeber verantwortlich.

    Wann benötige ich eine Stellgenehmigung für einen Abfall - Container?

    Eine Stellgenehmigung für einen Abfall Container benötigen Sie immer dann, wenn Sie diesen auf einer öffentlichen Fläche abstellen möchten oder müssen. Darunter fallen z.B. Parkplätze, Gehwege, Straßen, Wiesen etc.

    Wie und wo kann ich eine Stellgenehmigung für einen Abfall Container beantragen?

    Eine Genehmigung zum Aufstellen eines Abfall Containers auf öffentlichen Flächen erteilt in der Regel die Stadt oder der Landkreis. Sofern Sie sich um eine Stellgenehmigung selbst kümmern möchten, müssen Sie sich demnach an eine dieser Institutionen richten. Die Vorlaufzeit kann dabei stark variieren. Erfahrungsgemäß sollte man ab dem Antrag ca. 14 Tage einplanen. Sobald Ihnen bzw. uns die Genehmigung vorliegt steht der Anlieferung Ihres Miet - Containers nichts mehr im Wege. (Es sei denn zum Zeitpunkt der Anlieferung ist die vorgesehene Fläche nicht frei, sondern anderweitig belegt oder blockiert. Beachten Sie hierfür bitte unsere Hinweise unter "Was ist der Unterscheid zwischen einer Stellgenehmigung und einer Halteverbotszone)

    Was ist der Unterschied zwischen einer Stellgenehmigung und einer Halteverbotszone?

    Neben einer Stellgenehmigung für einen Abfall Container ist es oft ratsam sich gleichzeitig um eine Halteverbotszone zu kümmern. Eine Stellgenehmigung alleine berechtigt noch nicht den Anspruch, dass die vorgesehene öffentliche Fläche auch zum Zeitpunkt der Container - Anlieferung  tatsächlich frei ist. Denkbar wäre z.B., dass zu diesem Zeitpunkt die Fläche durch ein parkendes Auto blockiert wird. Um ein solches Ärgernis zu vermeiden, sollten Sie eine Halteverbotszone beantragen und errichten lassen. Idealerweise wird die Halteverbotszone nicht erst am Tag der Container - Anlierferung errichtet, da es dann bereits zu spät sein könnte. (Ein Fahrzeug parkt bereits rechtmäßig dort, ehe die Halteverbotszone eingerichtet wurde). Sobald der Container an seinem Bestimmungsort gestellt wurde, kann die Halteverbotszone wieder abgebaut werden.

    Kann mir die Firma Metzger bei der Beantragung einer Stellgenehmigung / Halteverbotszone für einen Abfall Container helfen?

    Selbstverständlich übernehmen wir die organisatorischen und behördlichen Aufgaben bzgl. der Container Stellgenehmigung und etwaiger Halteverbotszone für Sie. Sprechen Sie uns einfach darauf an und wir kümmern uns um den Rest.

    Beladung des Abfall - Containers

    Der Container darf nicht über den Rand hinaus, sondern maximal bis zur Ladekante beladen werden. Eine Erhöhung der Seitenwände durch Bretter, Türen, etc. ist unzulässig.

    Richtige Befüllung eines Abfall Conatiners
    Falsche Befüllung eines Abfall Conatiners

    Fehlbefüllung eines Containers

    Sollten beim Leeren des Abfallbehälters andere Abfallarten erkennbar sein, ist die Firma Timo Metzger e. K. berechtigt, die ursprünglich bestellte Abfallart zu ändern. Im Fall einer Fehlbefüllung dokumentieren wir diese anhand von Bildern und auf dem Lieferschein.

    Anfallende Sortierkosten bei gefährlichen Abfällen

    Bei einer Befüllung der Behälter mit gefährlichen Abfällen oder unten aufgelisteten Abfallarten fallen Sortierkosten in Höhe von 80 € netto pro Stunde an zuzüglich Entsorgungskosten dieser Abfälle.

    • Gefährliche Abfälle (Sonderabfall)
    • alle flüssigen Abfälle (Klärschlämme, sonstige Schlämme)
    • Rabitzdrahtwände
    • Baumstubben und Baumstämme ab 15 cm Durchmesser oder über 1m Länge
    • Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
    • Küchen- und Speiseabfälle (Bioabfall)
    • Styroporplatten mit Teeranhaftungen
    • Farb- und Lackeimer
    • Hausmüll (Restmüll)
    • Ölradiatoren
    • Li-Io-haltige Geräte
    • lose Akkus, Batterien oder Kondensatoren
    • Bauteile, die Quecksilber oder strahlende Substanzen enthalten
    • Leuchtmittel
    • Asbest (Asbestzement, etc.)
    • Mineralwolle

    Definition Sonderabfall

    Gifte, flüssige Lackreste, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Säuren, Altöle, Öl- Wasser-Gemische, Farben/ Lacke, Chemikalien, Quecksilberhaltige Abfälle, Spraydosen, Spül- und Waschflüssigkeiten, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, usw.

    Miete

    Die Behältermiete für Absetzmulden beträgt nach 14 Tagen 2 € netto pro Tag.

    Wartezeiten & Zusatzkosten

    Kostenpflichtig zulasten des Auftraggebers sind Stillstands- und Wartezeiten sowie vergebliche Anfahrten, sofern sie nicht von der Firma Timo Metzger e. K. zu vertreten sind. Hierfür wird eine Vergütung von 45 € netto pro angefangener Stunde fällig.

    Containerarten und Größen

    Wir bieten für eine Vielzahl an Abfallarten entsprechende Container. Von 10m³ Abfall Container für verwertbaren Bauschutt über einen Müllgroßbehälter für Papier & Kartonage bis hin zum 5m³ Container für Abfälle im Bereich Gewerbeabfall. Unsere Container sind teilweise mit und Deckel sowie als abschließbare Variante erhältlich. Wenn Sie sich nicht sicher sind unter welcher Kategorie Ihr zu entsorgender Abfall fällt, sprechen Sie uns einfach an. Unsere Servicemitarbeiter haben umfangreiche Erfahrung, sind geschult und beraten Sie gerne. 

    3m³ Container

    Abfallcontainer 3m³
    Länge 2,70m
    Breite 1,65m
    Höhe 1,10m

    4m³ Container

    Abfallcontainer 4m³
    Länge 2,80m
    Breite 1,65m
    Höhe 1,25m

    5m³ Container

    Abfallcontainer 5m³ für Baumischabfall / Baustellenmischabfall
    Länge 3,10m
    Breite 1,65m
    Höhe 1,25m

    7 m³ Container mit Deckel

    Abfallcontainer 7m³ mit Deckel für Baumischabfall / Baustellenmischabfall
    Länge 3,65m
    Breite 1,65m
    Höhe 1,60m

    7m³ Container

    Abfallcontainer 7m³ für Baumischabfall / Baustellenmischabfall
    Länge 3,45m
    Breite 1,65m
    Höhe 1,50m

    10m³ Container

    Abfallcontainer 10m³
    Länge 3,85m
    Breite 1,65m
    Höhe 1,80m